Informationen zum Thema EU-Zulassung
Änderungen der AVV erleichtern Zulassung
Die lange erwarteten Erleichterungen in Bezug auf Duschen, Hygieneschleuse, Antragsunterlagen, Hackfleisch und Warmfleischtransport in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVV LmH) wurden nun endgültig durch die Bundesregierung verabschiedet.
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EU-Zulassung – enge Abstimmung mit Ministerium
Der Deutsche Fleischer-Verband und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) haben anlässlich eines Treffens nochmals die Notwendigkeit einer zügigen und flexiblen Umsetzung der EU-Zulassung in fleischerhandwerklichen Betrieben angemahnt.
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Mustertext zur EU-Zulassung
Für ein Fleischer-Fachgeschäft kann es vorteilhaft sein, über die erteilte EU-Zulassung in der regionalen Presse zu berichten.
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Vereinfachungen beim Zulassungsantrag nutzen
Die Betriebsberatungsstelle des DFV weist auf Grund verstärkter Nachfrage nochmals auf die Vereinfachung beim Zulassungsantrag hin.
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Zulassungsberatung: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Vielen fleischerhandwerklichen Betrieben fehlt die Zeit, um sich mit der Zulassung intensiv auseinander zu setzen oder sind aufgrund unterschiedlicher Informationen verunsichert. Obwohl i.d.R. die Zulassung in der Abstimmung mit dem örtlichen Veterinär und auf der Basis des „Gelben Ordners“ zu erreichen sein sollte, ist es in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll, die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen.
Die Unsicherheit mancher Fleischer ist für einige Personen gefundener Anlass, das Thema zu problematisieren und unüberwindbare Hürden an die Wand zu malen. So wird auf die Notwendigkeit einer umfassenden Dokumentation, die Ausarbeitung eines ausgefeilten HACCP-Konzeptes, umfangreiche Untersuchungen oder gar auf erhebliche Investitionen hingewiesen. Gleichzeitig wird angeboten, festgestellte Defizite zu beseitigen und den Betrieb, gelegentlich mit Hinweis auf die „guten Beziehungen“, schnell zur Zulassung zu führen.
Oft steht jedoch der Verkauf von teilweise bereits vorgefertigten Ordnern, von Einrichtungsgegenständen, Laborleistungen oder Reinigungs- und Desinfektionsmittel, im Vordergrund. Einige Unterlagen sind gelegentlich so standardisiert, dass sie sogar per Post zugesandt werden können.
Dem DFV sind Fälle bekannt geworden, in denen nur für die „Beratung“ Beträge bis zu 8.500 Euro in Rechnung gestellt werden. Es gibt auch Fälle, in denen Behörden die Inanspruchnahme bestimmter Berater unmissverständlich empfohlen haben.
Der DFV empfiehlt deshalb dringend, die Notwendigkeit von Beratungsleistungen intensiv zu prüfen und sich auf jeden Fall Referenzen geben zu lassen. Auch die dauerhaft vertragliche Bindung mit regelmäßigen „Audits“ sollte gut geprüft werden. Man sollte man sich auch nicht scheuen, bei den Referenzbetrieben nachzufragen, Berater ohne Referenzen sind unseriös.
In diesem Zusammenhang weist der DFV darauf hin, dass in aller Regel auch die zuständigen Veterinärämter bereit sind, die Betriebe mit Rat und Tat zu unterstützen. Auch Landesinnungsverbände und der DFV bieten entsprechende Leistungen an. Hier liegen umfangreiche und überregionale Erfahrungen mit praktikablen und einfachen Lösungen vor und es bestehen tatsächlich Kontakte zu Ansprechpartnern bei Behörden und Politik.
Gemeinsames Vorgehen bei EU-Zulassung
Der Deutsche Fleischer-Verband, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie zuständige Länderministerien haben festgestellt, dass die Anzahl der zulassungspflichtigen Betriebe trotz einer deutlichen Beschleunigung in 2008 hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurückbleibt und noch nicht alle zulassungspflichtigen Betriebe ihren Antrag gestellt haben.
Der DFV hat gegenüber dem BMELV nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die fristgerechte Zulassung aller zulassungspflichtigen Betriebe nur dann zu erreichen ist, wenn die Zulassungsverfahren deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden. Die seitens des DFV immer wieder vorgetragenen Forderungen an die zuständigen Behörden werden vom BMELV vollumfänglich mitgetragen und unterstützt.
Aus aktuellem Anlass hat jetzt der Parlamentarische Staatsekretär des BMELV, Dr. Gerd Müller, erneut auf die weitgehende Flexibilisierung der Hygieneanforderungen hingewiesen. Die Zulassungsanforderungen seien nunmehr derart flexibel formuliert, dass die individuelle Situation auch kleiner und kleinster Betriebe angemessen berücksichtigt werden könne, erklärte Müller kürzlich in Berlin.
Seinen Angaben zufolge gibt es nunmehr keine starren und detaillierten Anforderungen mehr an die räumliche und apparative Ausstattung zugelassener Betriebe. Daraus ergäben sich für die Zulassungsbehörden große Ermessensspielräume. Als Faustregel nannte Müller, dass alle ehemals registrierten Betriebe, die zuvor die geltenden Anforderungen der Fleischhygiene-Verordnung erfüllt haben, ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen nach dem neuen Recht zulassungsfähig seien.
Müller appellierte an die Zulassungsbehörden, die eingeräumten Ermessensspielräume bei der Zulassung kleiner handwerklicher Fleischbetriebe ausreichend in Anspruch zu nehmen. So sei vorgesehen, dass kein maßstabgetreuer Betriebsplan vorgelegt werden müsse. Vielmehr reichten Unterlagen aus, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich sei.
Ein weiteres Treffen von DFV-Vizepräsident Georg Kleeblatt und dem zuständigen Referatsleiter im BMELV, Dr. Hartwig Kobelt, fand jetzt in Bonn statt, um den Schulterschluss von DFV und Ministerium im Sinne der Mitgliedsbetriebe weiter voranzutreiben.
Bayerisches Fernsehen berichtet über EU-Zulassung im Handwerk
Ein empfehlenswerter Fernsehbeitrag des Bayerischen Fernsehens über die EU-Zulassung bei Fleischermeister Max Gruber aus Großweingarten kann auf dessen Internetseite www.metzger-gruber.de/videos.html angesehen werden. Der siebenminütige Beitrag lief erstmals am 20. Juni 2008 in der BR-Sendung "Unser Land - Magazin für Landwirtschaft und Umwelt" und ist seitdem mehrfach wiederholt worden. Er befasst sich mit der EU-Zulassung in einem handwerklich arbeitenden Familienbetrieb und dessen Folgen.
DFV-Arbeitsgruppe nimmt Knackpunkte der Zulassung in Angriff
Eine bundesweite Befragung des Deutschen Fleischer-Verbands hat ergeben, dass viele Betriebe noch keinen formalen Zulassungsantrag gestellt haben. Eine besondere, vom Präsidium des DFV eingesetzte, Arbeitsgruppe befasst sich nun mit den konkreten Problemfällen. Ziel dieses Gremiums ist es, konkrete Schwierigkeiten und offene Fragen zu erörtern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem die pragmatische Umsetzung der Zulassungsanforderungen, die in Einzelfällen gefunden wurden, für das gesamte Fleischerhandwerk zusammengetragen und zugänglich gemacht werden. Dieser Informationsaustausch ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitsgruppe, auch um ein gemeinsames Vorgehen möglichst wirksam zu koordinieren. mehr Infos
Zulassung ist Zukunftsicherung
Mit Beratung zur Zulassung - Fallbeispiel der Firma Jürgen Kromm, Wöllstadt
Für Jürgen Kromm gehört das Schlachten im eigenen Betrieb zu den wichtigsten Alleinstellungsmerkmalen des seit 1961 bestehenden Familienunternehmens. Der 45-jährige Fleischermeister aus dem hessischen Wöllstadt schlachtet etwa 15 Schweine und ein Rind pro Woche. Zusammen mit fünf weiteren Mitarbeitern stellt er rund 60 Wurstsorten, verschiedene Schinken und andere Fleischerzeugnisse selbst her. „Wir machen 99 Prozent selbst. Nur Geflügelprodukte und Spezialsalamis kaufen wir zu“, beschreibt Kromm seine umfassende Produktpalette. mehr Infos
EU-Zulassung baldmöglichst beantragen
Damit EU-Zulassungsverfahren ohne Zeitdruck in der erforderlichen Gelassenheit durchgeführt werden können, empfiehlt der DFV seinen Mitgliedsbetrieben, sich umgehend auf die Zulassung vorzubereiten und den Zulassungsantrag zeitnah zu stellen. Betriebe, die mit Fleisch umgehen, müssen bis zum 31.12.2009 zu angepassten und flexiblen Bedingungen zugelassen werden; davon ausgenommen sind Betriebe, die dem Einzelhandel zuzuordnen sind.
Das Bundesernährungsministerium hat nunmehr den DFV schriftlich darüber informiert, dass eine Verlängerung des Übergangszeitraumes über den 31.12.2009 „nicht in Frage“ komme, Ausnahmen seien nicht zu erwarten. Das Ministerium fordert den DFV auf, darauf hinzuwirken, dass die Zulassungsanträge unverzüglich gestellt werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit den Zulassungsverfahren zeigten, dass nach anfänglichen Unsicherheiten auf Seiten der Betriebe und der Behörden die vorhandenen Ermessensspielräume genutzt würden, so Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. Standard für die Zulassung ist hierbei der „gelbe Ordner“ des DFV. Besonders wichtig sei es aber, dass sich die Betriebe bereits bei der Erstbegehung durch die Zulassungsbehörde optimal präsentieren. Relativ kleine „Mängel“, die im Alltagsbetrieb gelegentlich nicht wahrgenommen würden, führten leider oft dazu, dass der Betrieb insgesamt auf „Herz und Nieren“ geprüft wird. Hier gilt: Der erste Eindruck entscheidet! Für telefonische Auskünfte, Unterlagen oder Beratungen stehen die Landesinnungsverbände und der DFV zur Verfügung.
Sind Sie fit für die EU-Zulassung? - 10 Fragen im Selbsttest des Deutschen Fleischer-Verbandes
Zum Thema EU-Zulassung hat die Beratungsstelle des Deutschen Fleischer-Verbandes jetzt einen kurzen Test entwickelt, bei dem der Betriebsinhaber selbst an Hand von zehn einfachen Fragen prüfen kann, wie gut sein Betrieb auf eine EU-Zulassung vorbereitet ist, bzw. welche Schritte er einleiten sollte, wenn eine EU-Zulassung angestrebt wird.
Der Test kann ab sofort von allen Innungsbetrieben im passwortgeschützten DFV-Mitgliederbereich kostenlos heruntergeladen werden.
Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband: „Wir wollen den Betrieben ein einfaches Mittel zur ersten Selbsteinschätzung an die Hand geben. Der Test sollte schnell und ohne große Vorbereitung durchzuführen sein.“ Was wird geprüft? Der Test fragt einige kritische Punkte ab, die im Zulassungsverfahren eine wichtige Rolle spielen und oft in der Beratungspraxis des Deutschen Fleischer-Verbandes angesprochen werden. Der Ausfüllende kann selbst bewerten, ob die genannte Anforderung im eigenen Betrieb voll, nur zum Teil oder gar nicht erfüllt wird. Zum Schluss wird der Test ausgewertet.
Dr. Lutz: „Es sollte jedoch eines beachtet werden. Das Ergebnis dieses Tests kann keine objektive Bewertung des Betriebes darstellen. Er ist aber ein gutes Hilfsmittel zur Selbsteinschätzung und weist auf die wichtigsten Punkte im Rahmen eines Zulassungverfahrens hin.“ Für Rückfragen steht Ihnen die Beratungsstelle für Technologie und Hygiene des Deutschen Fleischer-Verbands gerne zur Verfügung.
Ausgewählter Pressespiegel:
- afz-journal Nr. 5/2006 Seite 4
- afz-journal Nr. 5/2006 Seite 5
- afz-journal Nr. 6/2006 Seiten 10/11
- afz-journal Nr. 7/2006 Seiten 12/13
- afz-journal Nr. 12/2006 Seiten 8/9
Lesen Sie das Interview mit Dr. Wolfgang Lutz zum Stand der Zulassung:



