Schwerpunktthema Lebensmittelkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnung soll dem Verbraucher ermöglichen, sich beispielsweise über Inhalt und Zusammensetzung oder über enthaltene allergieauslösende Stoffe und die Herkunft des Lebensmittels informieren zu können. Falsche Angaben werden durch die Lebensmittelüberwachung als Verbrauchertäuschung beanstandet und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die richtige Kennzeichnung ist daher für die handwerklichen Betriebe von besonderer Bedeutung.

Die Lebensmittelkennzeichnung ist in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (kurz: LMIV) geregelt, weitere europäische Verordnungen bestimmen beispielsweise die Herkunftskennzeichnung bestimmter Lebensmittel. Auch auf nationaler Ebene gibt es zahlreiche Verordnungen, allen voran die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, die weitere Einzelheiten regeln.

Die wesentlichen neuen Kennzeichnungspflichten sind:

Ab 13. Dezember 2014: Lose Ware

Ab 13. Dezember 2014: Vorverpackte Ware

  • Kennzeichnung der Tierart
  • Hervorhebung der allergieauslösenden Stoffe im Zutatenverzeichnis
  • Gegebenenfalls Herkunft bei falschem Eindruck über tatsächliche Herkunft
  • Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, aus Fleischstücken zusammengefügter Lebensmittel, Fremdwasser und Fremdeiweiß zur Vermeidung von Täuschungen
  • Gegebenenfalls Angaben zur Verwendung und Aufbewahrung
  • Mindestschriftgröße
  • Vorgaben für den Online-Handel

Ab 1. April 2015

Ab 13. Dezember 2016

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