Mikrobiologische Untersuchungen für Hackfleisch laufen an
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sind für viele Lebensmittel sogenannte Lebensmittelsicherheits- und Prozesshygienekriterien, das heisst feste Grenzwerte für bestimmte Keime festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Beispielsweise gilt für Hackfleisch eine „Nulltoleranz“ für Salmonellen. Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich grundsätzlich nach der Größe, den Produkten, den Lieferwegen und dem Ausbildungsstand der Mitarbeiter und wird auf der Basis einer Risikoanalyse betriebsspezifisch festgelegt. Für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Hackfleisch aus industriellen Großbetrieben, die Hackfleisch zentral herstellen und mit mehrtägigen Verkehrsfristen in den Verkehr bringen, sind jedoch feste Probenahmehäufigkeiten definiert.
Aufgrund der geringeren Risiken kann es kleineren Betriebe, die kleine Mengen an frisch durchgedrehtem Hackfleisch („Ladenhackfleisch“) herstellen und innerhalb eines Tages verkaufen, auf Antrag gestattet werden, die Häufigkeit der Untersuchungen auf ihre Situation anzupassen.
Der Deutsche Fleischer-Verband hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Per Antrag ist es Innungsbetrieben nun möglich, eine Reduzierungen der Probenhäufigkeit auf eine angemessenes Niveau zu erreichen.
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Dr. Wolfgang Lutz
Geschäftsleitung Lebensmittel- und Hygienerecht, Qualitätssicherung
Deutscher Fleischer-Verband
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