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Aktuelle Informationen zum Lebensmittelrecht

Vertreter des DFV-Präsidiums zu Besuch bei BM Ilse Aigner (BMELV)

Angebliche Mängel bei der Betäubung wirbeln Staub auf
Die 20-seitige Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hat in der Fach- und Publikumspresse eine erhebliche Beachtung gefunden. So berichten verschiedene Blätter, dass die Fehlbetäubungsrate bei „handgeführten elektri-schen Betäubungen 10,9 bis 12,5 Prozent“ betragen würde und dass „wache Schlachttiere in die Brühanlage gelangen“.

Zum Teil geben die Medienberichte die Aussagen der Bundesregierung verzerrt wider. Der DFV hält darüber hinaus die Aussagen für tendenziös und pauschaliert und gehen an der Situation in der Praxis völlig vorbei. Umso bedauerlicher ist es, dass der Verband der Fleischwirtschaft mit Hinweis auf die mehr als 5.000 handwerklichen Schlachtbetriebe die Gelegenheit nutzte, den schwarzen Peter an die handwerklichen Betriebe weiter zu reichen. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

Betäubung für Ferkel kommt
Am 25. Mai 2012 wurde von der Bundesregierung der Entwurf zur Änderung des Tierschutz-Gesetzes dem Bundesrat zugeleitet. Neben vielen Neuregelungen für Versuchs- und Zirkustiere u.a.m. wird der § 5 Absatz 3 Nummer 1 a aufgehoben, der das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen ohne Betäubung zulässt. Damit sollen alle Ferkel ab dem 1. Januar 2017 bei der chirurgischen Kastration betäubt werden. In der amtlichen Begründung werden als Alternative die Immunokastration oder die Ebermast genannt. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

Tierschutz-Schlachtverordnung wird überarbeitet: DFV aktiv
Bereits am 8. Dezember 2009 Trat die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2013 und enthält

  • die zugelassenen Betäubungsverfahren.
  • die Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen der Betäubung.
  • die Verpflichtung, sog. Standardarbeitsanweisungen für die Betäubung und Tötung sowie deren Kontrolle zu erstellen.
  • Vorgaben für die Fachkenntnisse und den Sachkundenachweis. So müssen alle Personen, die Tiere im Zusammenhang mit der Schlachtung handhaben, unterbringen, ruhigstellen, betäuben oder entbluten, ihre Fachkunde nachweisen. Hierzu sind Schulungen und eine Abschussprüfung vor einem „unabhängigen Gremium“ vorgeschrieben. Die Mitgliedstaaten können allerdings „andere Qualifikationen“ als gleichwertig anerkennen. Für Personen mit mind. dreijähriger Berufserfahrung gibt es eine Übergangsregelung bis Dezember 2015.
  • Vorschriften für die Ausrüstung von Schlachthöfen, z.B. Ruhigstellungsboxen für Rind. Diese Vorgaben treten nur für Schlachthöfe ein, die nach dem 1. Januar 2013 neu ausgelegt, gebaut oder ausgerüstet werden.

Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist sie für jeden Betrieb unmittelbar verbindlich. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

Verbraucherinformationsgesetz verschärft
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz haben Verbraucher und deren Verbände das Recht auf Zugang zu den amtlichen Ergebnissen Lebensmittelüberwachung, die bei Behörden vorliegen. Damit wird der Grundsatz des Amtsgeheimnisses teilweise aufgehoben. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

DFV fordert Information über Allergieauslöser mit Augenmaß
Am 31. Mai 2012 fand im Verbraucherschutzministerium eine Abstimmung zur Umsetzung des Art. 44 der europäischen Verbraucherinformationsverordnung statt, an der der Vertreter des Fleischer-, Bäcker- und Konditorenverbandes, des DEHOGA, des Lebensmitteleinzelhandels, des BLL sowie des BMELV teilnahmen. Ziel war es, entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren und abzustimmen. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

DFV-Leitlinie für eine gute Hygienepraxis notifiziert
Nach intensiven Abstimmungen mit den zuständigen Landesbehörden wurde die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis des Deutschen Fleischer-Verbandes in der dritten erweiterten Auflage endgültig genehmigt. Gegenüber der ersten Auflage aus dem Jahr 2006 wurden Einzelheiten sowie insbesondere das die mikrobiologischen Untersuchungen betreffende Kapitel geändert oder ergänzt. Weitere Informationen...

Kennzeichnung von Süßungsmitteln
Seit mehr als 10 Jahren werden in den meisten Fleischereibetrieben Zusatzstoffe mit Hilfe des DFV-Zusatzstoffregisters gekennzeichnet. Sie liegt derzeit in der 7. Auflage vor, insgesamt wurden mehr als 30 Tausend Exemplare an Mitgliedsbetriebe abgegeben. Gelegentlich gibt es Einzelfälle, in denen es unterschiedliche Auffassung gibt oder in denen das korrekte Vorliegen des Registers bei der Probenahme nicht vermerkt wird. Nunmehr gibt es einen Fall, in dem die Kennzeichnung von Süßungsmitteln beanstandet wurde. Um dies zu verhindern, werden die genauen Vorschriften zur Kennzeichnung von Süßungsmitteln im Mitgliederbereich detailliert dargestellt. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

„Aufgetaut“-Kennzeichnung
Immer wieder gibt es Unklarheiten, wann Fleisch oder Fleischerzeugnisse mit dem Hinweis „aufgetaut“ gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale Hessen eine Kennzeichnungspflicht für alle aufgetauten Fleischzubereitungen. Weitere Informationen und die Stellungnahme im Mitgliederbereich...

Salpeter steht den Betrieben nach wie vor zur Verfügung
In letzter Zeit wurden verschiedenen Anfragen zur Abgabe von Kaliumnitrat an den DFV gerichtet. Offenkundig wird von verschiedener Seite die Auffassung vertreten, dass Salpeter nur dann an Fleischer abgegeben werden darf, wenn der Betrieb eine entsprechende Sachkundebescheinigung vorweisen kann. Weitere Informationen im Mitgliederbereich...

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Lutz
Geschäftsleitung Lebensmittel- und Hygienerecht, Qualitätssicherung
Deutscher Fleischer-Verband
Kennedyallee 53
60596 Frankfurt/Main
Tel. 069/63302-160
Fax. 069/63302-120