Branchen-News - 21.05.2013
Verbraucherschutzminister fordern klare Rechtslage

fleischwirtschaft.de - BAD NAUHEIM. Die Verbraucher-schutzminister der Länder haben sich im Hinblick auf die Veröffentlichung
lebensmittelrechtlicher Verstöße von Unternehmen für konkretere Vorgaben ausgesprochen. Bei ihrer Konferenz in Bad Nauheim forderten die Minister
den Bund auf, Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen und Grenzwert-überschreitungen zu schaffen.
Die
hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich wies darauf hin, dass zahlreiche Bundesländer die Veröffentlichung nach §40 Absatz 1a des
Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingestellt hätten, nachdem Gerichte unter anderem Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der
Verfassungsgemäßheit festgestellt hätten.
Bundesernährungsministerin Ilse Aigner stellte indes klar, dass ein Entwurf der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden könne. Nach der seit September 2012 geltenden Neuregelung sind die
zuständigen Landesbehörden laut Bundesernährungsministerium dazu verpflichtet, bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße zu veröffentlichen, etwa
wenn bei Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten wurden. Solche Verstöße seien unter Nennung des Produktnamens und des verantwortlichen
Unternehmers "zwingend zu veröffentlichen".
Bundesministerin Aigner hatte sich im Vorfeld der Konferenz für verbesserte und noch
zielgerichtetere Lebensmittelkontrollen ausgesprochen. Die Skandale der letzten Zeit hätten gezeigt, dass es gerade bei der Kontrolle importierter
Lebens- und Futtermittel Defizite gebe.
Die Ressortchefin zeigte sich offen für den Vorschlag, Lebens- und Futtermittelunternehmen
künftig stärker als bisher über Gebühren an den Kosten für diese Kontrollen zu beteiligen. Die Bundesernährungsministerin sieht sich in ihrer
Haltung auch durch die Europäische Kommission und den Bundesrechnungshof bestätigt.
Die EU-Kommission legte am 6. Mai einen Vorschlag
vor, der vorsieht, Lebens- und Futtermittelunternehmen - mit Ausnahme kleiner, handwerklicher Betriebe - in ganz Europa stärker als bisher über
Gebühren an den Kosten für amtliche Kontrollen zu beteiligen.
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