. .

Branchen-News - 21.05.2013

Verbraucherschutzminister fordern klare Rechtslage

fleischwirtschaft.de - BAD NAUHEIM. Die Verbraucher-schutzminister der Länder haben sich im Hinblick auf die Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße von Unternehmen für konkretere Vorgaben ausgesprochen. Bei ihrer Konferenz in Bad Nauheim forderten die Minister den Bund auf, Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung von Hygieneverstößen und Grenzwert-überschreitungen zu schaffen. 

Die hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich wies darauf hin, dass zahlreiche Bundesländer die Veröffentlichung nach §40 Absatz 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingestellt hätten, nachdem Gerichte unter anderem Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Verfassungsgemäßheit festgestellt hätten.

Bundesernährungsministerin Ilse Aigner stellte indes klar, dass ein Entwurf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden könne. Nach der seit September 2012 geltenden Neuregelung sind die zuständigen Landesbehörden laut Bundesernährungsministerium dazu verpflichtet, bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße zu veröffentlichen, etwa wenn bei Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten wurden. Solche Verstöße seien unter Nennung des Produktnamens und des verantwortlichen Unternehmers "zwingend zu veröffentlichen".

Bundesministerin Aigner hatte sich im Vorfeld der Konferenz für verbesserte und noch zielgerichtetere Lebensmittelkontrollen ausgesprochen. Die Skandale der letzten Zeit hätten gezeigt, dass es gerade bei der Kontrolle importierter Lebens- und Futtermittel Defizite gebe.

Die Ressortchefin zeigte sich offen für den Vorschlag, Lebens- und Futtermittelunternehmen künftig stärker als bisher über Gebühren an den Kosten für diese Kontrollen zu beteiligen. Die Bundesernährungsministerin sieht sich in ihrer Haltung auch durch die Europäische Kommission und den Bundesrechnungshof bestätigt.

Die EU-Kommission legte am 6. Mai einen Vorschlag vor, der vorsieht, Lebens- und Futtermittelunternehmen - mit Ausnahme kleiner, handwerklicher Betriebe - in ganz Europa stärker als bisher über Gebühren an den Kosten für amtliche Kontrollen zu beteiligen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

Aus unserem Verbandsorgan   Icon: Allgemeine Fleischer Zeitung