Mecklenburg-Vorpommern
Hier finden Sie alle passenden Förderprogramme, wenn Sie Ihren Sitz und / oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
LFI - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Das LFI fördert Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Kredit übernimmt sie anteilig die Haftungsfreistellung für die Hausbank und ermöglicht Darlehen mit tilgungsfreien Jahren oder sogar einem Tilgungszuschuss. Investitionen werden damit attraktiver und indirekt bezuschusst. Eine kostenfreie telefonische Erstberatung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Was? Zinsgünstige Darlehen für Investitionen im Unternehmen, teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Darlehen abhängig vom Finanzierungsumfang teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wie? Erstkontakt über das LFI und anschließende Beantragung über Hausbank
GRW - Gewerbliche Wirtschaft
Gefördert werden Unternehmen in besonders förderwürdigen GRW-Gebieten. Zuwendungsfähig sind Investitionen z.B. für die Errichtung oder Erweiterung einer neuen Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkt sowie die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Bezuschusst werden Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen).
Was? Zuschuss für Investitionsvorhaben innerhalb besonders förderwürdiger Regionen (GRW)
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 35 %
Wie? Antrag über LFI M-V
Förderung für Kleinstunternehmen
Gefördert werden Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens 2 Mio. €. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern etwa durch die Förderung von Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben. Bezuschusst werden Investitionen in neue Wirtschaftsgüter in der Betriebsstätte (keine Ersatzinvestitionen und keine Grundstücke oder Gebäude).
Was? Zuschuss für Investitionen in Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Wer? Kleinstunternehmen mit max. 10 MA und 2. Mio. € Jahresumsatz
Wieviel? 35 % Zuschuss, max. 300.000 € in 3 Jahren
Wie? Antrag online im MV-Serviceportal
Transformationsförderung
Gefördert werden Unternehmen dabei, die Herausforderungen der Transformation der Arbeitswelt im Hinblick auf die Fachkräftesicherung und -gewinnung zu bewältigen. Dies betrifft u.a. die Bereiche Digitalisierung und technische Neuerungen, Dekarbonisierung, Globalisierung, demografische Entwicklung und den Wertewandel in der Gesellschaft. Dafür werden Ideenwettbewerbe zu verschiedenen Themenschwerpunkten durchgeführt. Der erster Ideenaufruf ist zu KI-Projekten in Unternehmen.
Was? Zuschuss für Transformationsvorhaben und -projekte, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung leisten
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 50 %
Wie? Antrag nach Ideenaufruf über Website der GSA
Unternehmensnachfolge
Mit dem Projekt Nachfolgezentrale M-V, werden abgebende Unternehmen aller Branchen unterstützt. Es bietet Hilfe bei der Suche nach einem Nachfolger und informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Unternehmensübergabe oder -übernahme. Die Nachfolgenden werden bei der Übernahme begleitend unterstützt. Das Portal bietet Nachfolgeinteressenten aus ganz Deutschland.
Was? Kostenloses Nachfolgeportal mit Nachfolgeinteressenten aus ganz Deutschland
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Kostenloses Angebot
Wie? Anmeldung auf NACHFOLGEZENTRALE MV
Messen und Ausstellungen
Gefördert wird die Teilnahme an nationalen sowie internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Bezuschusst mit bis zu 50 % werden Ausgaben für die Standflächenmiete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienstleistungen des Messeveranstalters für jährlich maximal drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen.
Was? Zuschuss für die Teilnahme an nationalen sowie internationalen Messen und Ausstellungen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss bis zu 50 % (max. 6.000 € je Messe) für 3 Messen jährlich
Wie? Antrag per Email über LFI M-V
Klimaschutz-Projekte
Gefördert werden Maßnahmen für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % durch die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Bezuschusst mit bis zu 70 % werden u.a. Machbarkeitsstudien, Vorbereitung und Planung, Investitionen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Was? Zuschuss für Investitionen in den technischen Klimaschutz und deren Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 70 %
Wie? Antrag über LFI M-V
Ersteinstellung von Personal
Gefördert wird die Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen, wenn der Abschluss bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Bezuschusst werden bis zu 50 % der direktem Personalausgaben (Bruttolohn) über 24 Monate bis max. 45.000 € je Arbeitsplatz.
Was? Zuschuss für die Einstellung von Personal mit Hochschulabschluss oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss bis zu 50 % der Personalausgaben (max. 45.000 €) je Arbeitsplatz
Wie? Antrag vor Arbeitsvertrag über LFI M-V
Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekt)
Gefördert werden unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) zur: Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen sowie beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten.
Was? Zuschuss für die berufliche Qualifizierung von Beschäftigten
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 70 %
Wie? Antrag über Website der GSA
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Anmeldung von Schutzrechten, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen. Je nache Bereich beträgt der Zuschuss bis zu 80 % (max. 200.000 €).
Was? Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 80 % (max. 200.000 €)
Wie? Antrag über TBI Technologie-Beratungs-Institut
