DFV Fördermittel-Plattform
Einfacher als gedacht: Förderprogramme und Zuschüsse zu beantragen ist gar nicht so kompliziert. Besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, spielen Fördermittel eine wichtige Rolle, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und für die Zukunft zu sichern. Selbst Unternehmen, die nicht auf externe Mittel angewiesen sind, profitieren von passenden Förderprogrammen. Damit können zusätzliche Investitionen getätigt oder durch externe Beratung der Blickwinkel über das eigene Unternehmen hinaus erweitert werden.
Die öffentliche Hand ist daran interessiert, mit Förderprogrammen die Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie den Wirtschaftsstandort langfristig attraktiv zu halten. Aktuell zählt man in Deutschland rund 2.500 verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie der EU. Als Unternehmen dabei den Überblick zu behalten ist gar nicht so leicht.
Mit dieser Seite möchten wir unseren Mitgliedsunternehmen deshalb einen besonderen Service rund um das Thema Fördermittel bieten. Nach Ihrer Anmeldung im Mitgliederbereich finden Sie hier:
Eine Übersicht aller Förderprogramme, passend für das Fleischerhandwerk und vorsortiert nach Bundes- und Landesprogrammen sowie verschiedenen Themen. Für jedes Förderprogramm finden Sie eine Kurzbeschreibung mit den wichtigsten Antragskriterien und einem Direktlink zum Förderträger, bei dem der Antrag gestellt wird.
Ein FAQ, mit dem wir Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Förderprogramme und Antragsstellung geben und auf was dabei zu achten ist.
Wichtige Anlauf- und Beratungsstellen, bei denen Sie weitere (oft kostenlose) Unterstützung erhalten können.
Wie nutze ich die DFV Fördermittel-Plattform am besten?
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich einmal die Zeit zu nehmen, alle Förderprogramme des Bundes und Ihres Bundeslandes anzuschauen. Dadurch bekommen Sei einen Überblick, was in Ihrem Betrieb grundsätzlich gefördert werden kann. Am besten geht man dabei wie folgt vor:
1. Anhand der vier Kategorien finden Sie zunächst alle für die Branche in Frage kommenden Bundesförderprogramme nach Themen sortiert.
2. Anschließend informieren Sie sich zusätzlich über die regionalen Förderprogramme Ihres Bundeslandes.
Jedes Förderprogramm enthält eine Kurzbeschreibung und einen Link zur jeweiligen Förderorganisation, die i.d.R. mit kostenlosen Beratungsangeboten unterstützt und Sie bei der Antragstellung begleitet.
Bei der Auswahl der Förderprogramme ist generell darauf zu achten, dass einige speziell für KMU gedacht sind, andere wiederum für alle Unternehmensgrößen gelten. Details zur KMU-Klassifikation finden Sie im FAQ. Sollten Sie generelle Fragen zum Thema Fördermittel haben, machen Sie sich am besten ebenfalls mit unserem FAQ vertraut oder nutzen eines der dort genannten kostenlosen Beratungsangebote.
Oftmals lassen sich verschiedene Investitionen in einem Förderprogramm bündeln. Das spart Ihnen Zeit und Aufwand, weil Sie nicht mehrere einzelne Anträge stellen müssen. Schauen Sie sich dazu v.a. die folgenden Programme in Ihrem Bundesland hier auf der DFV Fördermittel-Plattform an: LEADER oder Marktstrukturverbesserung. Dort finden Sie i.d.R. auch Kontaktdaten für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.
Sie suchen Fördermittel für eine bestimmte Investition?
Oft lohnt es sich verschiedene Investitionen in einem Förderprogramm zu bündeln. Das spart Zeit und Aufwand, weil nicht mehrere Anträge gestellt werden müssen. Siehe dazu die Tipps unter “Wie nutze ich die DFV Fördermittel-Plattform am besten?”.
Sie sind aktuell jedoch auf der Suche nach Fördermitteln für eine ganz bestimmte Investition? Passende Bundesprogramme finden Sie in den beiden Kategorien Investitionen & Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit & Energieeffizienz und den jeweiligen Landesprogrammen.
Hier ein paar häufig vorkommende Beispiele für einen schnellen Überblick:
1. Backöfen, Geschirrspülmaschinen, Kühlmöbel für Lebensmittel
Diese werden z.B. über die EEW Modul 4 Basisförderung mit 15 % bezuschusst. Die Mindestinvestition muss dabei 10.000 € (netto) betragen. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anzurufen und die Förderfähigkeit abzuklären.
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Telefon: 06196 908-1883
Mo. & Mi. von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Di., Do. & Fr von 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
2. Erweiterung oder umfangreiche Investitionen in der Produktion
Diese lassen sich in vielen Fällen über die EEW Modul 4 Premiumförderung mit bis zu 45 % bezuschussen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beiträgt und anhand eines Einsparkonzeptes nachgewiesen wird. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anzurufen und die Förderfähigkeit abzuklären.
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Telefon: 06196 908-1883
Mo. & Mi. von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Di., Do. & Fr von 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
3. Investitionen und Maßnahmen am Gebäude
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude lassen sich mit bis zu 50 % u.a. folgende Maßnahmen fördern: Gebäudehülle wie z.B. Dämmung, Einbau von Fenstern, Außentüren, Wärmeschutz. Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (raumlufttechnische Anlagen; Beleuchtungssysteme; Steuer- und Regelungstechnik) sowie Anlagen der Heizungstechnik. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anzurufen und die Förderfähigkeit abzuklären.
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Telefon: 06196 908-1625
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
4. Ist Ihr Betrieb in einer besonders förderwürdigen Region?
Dann lassen sich viele Investitionen sogar mit bis zu 45 % bezuschussen. Schauen Sie sich dazu v.a. die folgenden Programme in Ihrem Bundesland hier auf der DFV Fördermittel-Plattform an: LEADER oder Marktstrukturverbesserung. Dort finden Sie i.d.R. auch Kontaktdaten für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.
1. Bundesförderprogramme
Hier finden Sie zunächst passende Fördermittel des Bundes in vier Kategorien. Anschließend finden Sie weiter unten die Förderungen der jeweiligen Bundesländer.
Investitionen & Digitalisierung
Hier finden Sie Zuschüsse für Umbau-/ Modernisierungsmaßnahmen oder für die Digitalisierung im Betrieb. Auch wenn Sie die Einführung neuer innovativer Verfahren und Produkte planen, sind Sie hier richtig.
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Energieeffizienz & Nachhaltigkeit
Zuschüsse für Beratung, Maschinen, Anlagen & Fahrzeuge sowie für Umbau-/ Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude bzw. Klima, Lüftung etc., die sich positiv auf die Energieeffizienz auswirken, finden Sie hier.
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Personal & Ausbildung
Sie benötigen Unterstützung bei der Integration ausländischer Fachkräfte oder suchen Zuschüsse für Weiterbildung, Personal oder die Ausbildung in Ihrem Betrieb? Dann finden Sie hier passende Förderungen.
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Existenzgründung & Nachfolge
Sie sind auf der Suche nach einer Nachfolge, möchten einen Betrieb übernehmen oder Ihren eigenen verkaufen? Hier finden Sie passende Fördermittel und Beratungs- und Unterstützungsangebote.
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2. Landesförderprogramme
Regionale Förderprogramme
Sie haben sich bereits über die Bundesförderprogramme informiert? Dann finden Sie hier zusätzlich für jedes Bundesland weitere passende Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.
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FAQ - Fragen und Antworten
1. Für wen kommen Förderprogramme in Frage?
Grundsätzlich stehen Förderprogramme allen Unternehmen zur Verfügung, die die spezifischen Förderziele und -richtlinien erfüllen. Manche Förderprogramme sind jedoch auf eine gewisse Branche zugeschnitten und andere sind bestimmten Unternehmen nach Größe (z.B. KMU) oder Region (Bundesland oder Kommune) vorbehalten. Siehe dazu auch die nächsten beiden Fragen zur Betriebsstätte und KMU-Klassifikation.
In der Praxis sollten Unternehmen vorab auch immer prüfen, ob das Vorhaben inhaltlich zum Förderzweck passt, ob eine eventuelle Mindestinvestitionssumme und besondere Ausschlusskriterien gelten. Maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie, das Merkblatt und die Informationen der zuständigen Bewilligungsstelle bzw. Förderorganisation. Oft genügt ein kurzer Anruf oder ein Blick auf deren Website, um diese Fragen zu klären.
2. Betriebsstätte
Die Betriebsstätte eines Unternehmens ist ein entscheidendes Kriterium bei der Frage, welche Landesförderprogramme genutzt werden können. Die Förderung gilt immer dort, wo die Investition tatsächlich umgesetzt wird. Das können zum Beispiel ein Produktionsstandort, eine Filiale, eine Niederlassung oder auch ein Lager sein. Die Betriebsstätte ist demnach nicht zwangsläufig auch der Unternehmenssitz. Besonders relevant ist dies bei Investitionsförderprogrammen der Bundesländer (z.B. GRW-Förderung), die gezielt bestimmte Regionen unterstützen.
Unternehmen mit mehreren Standorten haben somit den Vorteil, dass sie je nach Standort unterschiedliche Förderprogramme nutzen können. In strukturschwächeren Regionen sind zudem oft höhere Zuschüsse möglich als in wirtschaftsstarken Gebieten. Die Förderung ist immer an die Bedingung geknüpft, dass die Investition tatsächlich an der angegebenen Betriebsstätte durchgeführt und genutzt wird. Eine nachträgliche Verlagerung kann zu einer Rückforderung der Fördermittel führen.
3. Wann fällt ein Unternehmen in die KMU-Klassifikation?
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt nach dem Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU grundsätzlich folgende Definition: Unternehmen, „die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft“. Bei der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitkräfte und Minijobber anteilig berechnet.
Maßgeblich ist dabei gegebenenfalls auch die Einordnung von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Gerade bei Unternehmensgruppen, Beteiligungen oder Schwester-/Muttergesellschaften sollte die KMU-Eigenschaft vor einer Antragstellung besonders sorgfältig geprüft werden. Für die genaue Bestimmung eines eigenständigen KMU kann der Benutzerleitfaden in deutscher Sprache auf der Website der Europäischen Kommission heruntergeladen werden (siehe Link oben). Bei der Definition von KMU gelten folgende Schwellenwerte:
Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 MA und Jahresumsatz weniger als 2 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 2 Mio. €
Kleinunternehmen:
Weniger als 50 MA und Jahresumsatz weniger als 10 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 10 Mio. €
Mittelgroßes Unternehmen:
Weniger als 250 MA und Jahresumsatz weniger als 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. €
4. Wer vergibt Fördermittel?
Fördermittel für Unternehmen kommen in der Regel vom Staat, in manchen Fällen auch von privaten Initiativen, Stiftungen oder Beteiligungsgesellschaften. Staatliche Förderprogramme werden von Bund, Ländern und der EU zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Ministerien setzen i.d.R. den Rahmen und Projektträger oder Bewilligungsstellen wickeln Förderprogramme operativ ab. Förderbanken stellen darüber hinaus zinsvergünstigte Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungsangebote bereit. In manchen Fällen stellen auch einzelne Kommunen über ihre Wirtschaftsförderungen Mittel zur Verfügung.
5. Welche Arten von Förderprogrammen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Darlehen und Zuschüssen:
1. Darlehen sind aufgrund der günstigen Konditionen durch die jeweilige Förderbank (z.B. KfW oder Landesförderbank) besonders passend für größere Investitionen im Unternehmen und können oft auch für Betriebsmittel, Materialien und Personalkosten verwendet werden. Außer einem leichteren Kreditzugang werden meistens günstigere Zinsen im Vergleich zum Markt gewährt. Darlehen mit sogenannten Tilgungsfreijahren geben dem Unternehmen noch dazu einen Liquiditätsvorsprung, da in den ersten ein bis drei Jahren lediglich Zinszahlungen fällig sind, und erst später mit der Tilgung gestartet werden muss. Wird zudem noch ein Tilgungszuschuss angeboten, muss das Darlehen nur anteilig beglichen werden. Tilgungszuschüsse bewegen sich i.d.R. zwischen 3 % und im besten Fall 20 %.
2. Zuschüsse werden ohne Gegenleistung gewährt, das heißt die finanziellen Mittel müssen nicht zurückbezahlt werden. Dafür sind diese an die Kriterien und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms gebunden und abschließend über einen Verwendungsnachweis zu belegen. Investitionen in Projekte, neue Anlagen und Maschinen, Energieeffizienz oder andere Maßnahmen werden oft mit einem Zuschuss von 50 % oder mehr gefördert. Das Unternehmen bekommt somit bei Abschluss der Maßnahme einen Anteil der Ausgaben (z.B. 50 %) erstattet.
6. Wie und wo stelle ich einen Förderantrag?
Für geförderte Darlehen ist i.d.R. die jeweilige Hausbank der erste Ansprechpartner. Dort stellen Sie auch den Antrag (Hausbankprinzip) und können sich oft auch über weitere regionale Fördermöglichkeiten informieren. Vorab sollten Sie sich umfassend vorbereiten, um Ihr Vorhaben, für das Sie Fremdkapital benötigen, überzeugend präsentieren zu können. Dazu bieten die KfW und die regionalen Förderbanken oft kostenlose Beratungsangebote und unterstützen bei der Vorbereitung für das Gespräch mit der Hausbank. Hier finden Sie z.B. die Beratungsangebote der KfW.
Anträge für Zuschüsse werden bei der entsprechenden Bewilligungsstelle eingereicht (z.B. beim BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die meistens einen externen Projektträger bzw. eine Förderorganisation mit der Abwicklung beauftragt (z.B. das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Förderorganisationen bieten oft kostenlose Beratungsangebote zum jeweiligen Förderprogramm und Unterstützung bei der Antragstellung. Oft lassen sich bereits durch einen kurzen Anruf offene Fragen schnell und unkompliziert klären und prüfen, ob das Projekt der Förderrichtlinie entspricht.
7. Wann stelle ich den Antrag?
Förderanträge müssen fast immer beantragt werden, bevor mit dem Projektvorhaben begonnen wird. Warten Sie daher unbedingt den offiziellen Förderbescheid ab. Das kann zwei bis drei Wochen, bei manchen Programmen aber auch sechs bis acht Wochen dauern. In vielen Programmen gilt bereits der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags als Vorhabenbeginn und ist damit förderschädlich. Nur einige wenige Programme erlauben einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie oder fragen direkt bei der zuständigen Förderorganisation nach.
8. Wie bereite ich den Antrag am besten vor?
Bevor Sie den Antrag ausfüllen, sollten Sie sich mit den Förderrichtlinien, dem Merkblatt und gegebenenfalls dem FAQ oder den Formularen der Bewilligungsstelle genaustens vertraut machen. Einen ersten Überblick erhält man oft über die Website des Förderprogramms oder Projektträgers. In jedem Fall ist es ratsam, vorab mit der jeweiligen Förderorganisation Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben zu besprechen. Die meisten Förderorganisationen bieten kostenlose Beratungsangebote und unterstützen bei der Antragstellung z.B. mit Mustervorlagen oder bei der Klärung offener Fragen. Das erhöht die Qualität des Antrags und senkt das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen.
Typischerweise gehören zu einem Antrag: eine klare Vorhabenbeschreibung, aussagekräftige Angeboteoder Kostenkalkulationen, ein Finanzierungsplan, Angaben zur Unternehmensgröße, gegebenenfalls KMU- oder De-minimis-Erklärungen. Bei manchen Programmen werden auch Bonitätsunterlagen, technische Nachweise oder Einsparkonzepte verlangt. Das Angebot sollte den Kriterien und Inhalten des Förderprogramms entsprechen und die Positionen genauso benennen. Außerdem müssen Sie die Bankverbindung Ihres Unternehmens angeben, für das Sie die Förderung beantragen und auf dessen Konto die Fördermittel später überwiesen werden sollen. Bereiten Sie alle geforderten Unterlagen und Anlagen sorgfältig vor.
9. Was gilt es nach Projektende zu beachten?
Sobald das Projekt abgeschlossen wurde, muss i.d.R. ein Verwendungsnachweis ausgestellt werden. Darin wird nachgewiesen und dokumentiert, dass das Projekt gemäß den im Antrag gestellten Bedingungen umgesetzt und die Mittel entsprechend verwendet wurden. Dazu gehören dann oft Kopien von Rechnungen, Zahlungsbelege, technische Unterlagen oder Sachberichte. Spätestens nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die Fördermittel dann ausgezahlt. Wichtig ist, auch beim Verwendungsnachweis auf eine hohe Qualität zu achten und diesen fristgemäß einzureichen.
10. Können Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Ja, in manchen Fällen können die Mittel verschiedener Förderprogramme miteinander kombiniert werden, bei einigen gilt hingegen ein Kumulierungsverbot. Details darüber sind den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Programme zu entnehmen. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden. Fallen Förderprogramme zum Beispiel unter die De-minimis-Verordnung der EU, darf die Summe der Beihilfen für ein Unternehmen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 300.000 € nicht übersteigen. Im Zweifel nehmen Sie direkt Kontakt mit der zuständigen Förderorganisation auf und besprechen Ihr Anliegen.
11. In welchen Fällen kommen Förderprogramme nicht in Betracht?
Für Unternehmen in Schwierigkeiten oder bei drohender Insolvenz können grundsätzlich keine Fördermittel beantragt werden, es sei denn, das Förderprogramm ist genau zu diesem Zweck aufgelegt worden. Ein Unternehmen befindet sich im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission dann in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, sollte der Staat nicht eingreifen. Nähere Einzelheiten zur Begriffsbestimmung enthält die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.
Außerdem ist auch immer zu prüfen, ob das Förderprogramm unter die De-minimis-Beihilfe fällt. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren den Schwellenwert von 300.000 € bereits ausgeschöpft haben, können für diese Förderprogramme keine weiteren Mittel beantragt werden. Weitere Fördermöglichkeiten bieten Ihnen dann u.a. Förderprogramme nach der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe auch Fragen 10 und 12).
Förderprogramme kommen auch nicht in Betracht, wenn das Vorhaben zu früh begonnen wurde, die formalen Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder das Projekt inhaltlich nicht zum Förderzweck passt (siehe auch Fragen 1-3). Auch unvollständige Unterlagen oder eine nicht gesicherte Finanzierung können Ausschlussgründe sein.
12. Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?
Im europäischen Beihilferecht unterscheidet man insbesondere zwischen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Verordnung für De-minimis-Beihilfen. Was ist der wesentliche Unterschied?
Werden Fördermittel als De-Minimis-Beihilfe ausbezahlt, ist eine Höchstgrenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren zu beachten. Diese Beihilfen können meist für eine breite Palette von Maßnahmen verwendet werden, solange die Höchstgrenze eingehalten wird. Außerdem ist der Antragsprozess oft recht unkompliziert.
Bei der AGVO hingegen erlaubt die EU die Gewährung staatlicher Beihilfen für festgelegte und besonders förderwürdige Maßnahmen (z.B. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Forschung & Entwicklung, Innovationen, Fachkräftesicherung etc.). Es gibt keine allgemeine Höchstgrenze, diese wird im jeweiligen Förderprogramm individuell festgelegt und ist oft deutlich höher als bei einer De-Minimis-Beihilfe.
Unternehmen müssen daher im Einzelfall prüfen, für welche Förderprogramme und Beihilfen es sich entscheidet. Bei Maßnahmen mit einem hohen Fördervolumen wird in der Regel die AGVO angewendet. Dabei dürfen Antragsteller jedoch kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sein. Trifft das zu, können Fördermittel eventuell im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe beantragt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Experten im Bereich Fördermittel bzw. ein Anruf bei der jeweiligen Förderorganisation.
13. Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?
In der Regel besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Selbst wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hängt eine Bewilligung häufig auch von verfügbaren Haushaltsmitteln, dem Auswahlverfahren und der Bewertung des Vorhabens ab.
Informations- und Beratungsstellen
BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Telefon: 030 186150
E-Mail: info@bmwe.bund.de
www.bundeswirtschaftsministerium.de
Förder- und Finanzierungsberatung des BMWE
Die Finanzierungs-Hotline der BMWE-Förderberatung informiert über konkrete Lösungsansätze zur Finanzierung sowie zu öffentlichen Finanzierungsangeboten und Förderprogrammen. Sie helfen auch bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen, Problemen der Finanzierung und bei der Vorbereitung auf das Bankgespräch.
Telefon: 030 186158000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Förderberatung Energieeffizienz
Allgemeine Erstauskünfte über Förderprogramme zum Thema Energieeffizienz gibt es über diese kostenfreie Hotline. Dort erhält man auch Informationen zu Ansprechpartnern und Internetseiten für weitergehende Informationen.
Telefon: 0800 0115000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: energieeffizienz@buergerservice.bund.de
www.energiewechsel.de
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung
Das BMWE berät kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen telefonisch zu Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen.
Telefon: 030 340606560
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Mit dem ZIM des BMWE sollen kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen unterstützt werden. Ziel ist die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu fördern und nachhaltig zu stärken. Das ZIM informiert über Fördermöglichkeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
www.zim.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 20/21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20619-0
E-Mail: info@zdh.de
www.zdh.de
Der ZDH als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft setzt sich für die Interessen von 1 Million Handwerksbetrieben mit rund 5,6 Millionen Beschäftigten und über 340.000 Auszubildenden ein. Er bündelt die Arbeit von 53 Handwerkskammern, rund 50 Fachverbänden des Handwerks auf Bundesebene sowie wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland.
Handwerkskammern vor Ort
Die Handwerkskammern bieten kostenfreie und persönliche Beratung zu vielfältigen Themen im Handwerk wie z.B Gründung, Nachfolge, Weiterbildung, Betriebsführung oder auch zu Förderprogrammen. Eine Liste der Handwerkskammern und Zugang zu deren Beratungsangeboten ist hier zu finden: www.zdh.de
RKW Kompetenzzentrum
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Düsseldorfer Straße 40 A, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 495-0
E-Mail: kommunikation@rkw.de
www.rkw-kompetenzzentrum.de
Das RKW Kompetenzzentrum ist ein gemeinnütziger Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung im Mittelstand zu fördern. Außerdem bietet es Unterstützung in den Bereichen Personalarbeit, Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit. Mit kostenlosen Publikationen wie Leitfäden, Faktenblätter und Checklisten bekommen Unternehmen erste Impulse und Ideen für die verschiedensten Themen des unternehmerischen Alltags an die Hand.
KfW
Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
E-Mail: info@dialog.kfw.com
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt und setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder u.a. dafür ein, Unternehmen mit günstigen Kreditangeboten zu unterstützen und somit die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und weiter zu fördern.
Bei Fragen zu den jeweiligen Förderdarlehen hilft die KfW als zentraler Ansprechpartner weiter. Die kostenfreie Servicenummer 0800 539 9001 erreichen Sie Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Den Kredit beantragen Sie anschließend über die Hausbank und nicht direkt bei der KfW.
BA – Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0800 4555520
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/unternehmen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet finanzielle Hilfen und Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und unterstützt dabei, die richtigen Arbeitskräfte zu finden oder Fachkräfte auszubilden. Mit dem Arbeitgeber-Service können sich Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften und der Personalplanung unterstützen lassen.
mein NOW
Mit dem Projekt „mein NOW“ verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgeber und Weiterbildungsanbietern eine zentrale Plattform zu bieten. Für Unternehmen gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden bis hin zu einer Übersicht zu Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.
www.mein-now.de/unternehmen/beratung
