Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie alle passenden Förderprogramme, wenn Sie Ihren Sitz und / oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben.


NRW.BANK

Die NRW.BANK fördert Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Kredit übernimmt sie anteilig die Haftungsfreistellung für die Hausbank und ermöglicht Darlehen mit tilgungsfreien Jahren oder sogar einem Tilgungszuschuss. Investitionen werden damit attraktiver und indirekt bezuschusst. Eine kostenfreie telefonische Erstberatung ist in jedem Fall empfehlenswert. 

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Was? Zinsgünstige Darlehen für Investitionen im Unternehmen, teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss 

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Darlehen abhängig vom Finanzierungsumfang teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss

Wie? Erstkontakt über die NRW.BANK und anschließende Beantragung über Hausbank


LEADER Förderung - Ländliche Entwicklung

Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ bzw. in der jeweiligen LEADER-Region. Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.

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Was? Zuschuss für Investitionen und Maßnahmen im ländlichen Raum 

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss je nach LEADER Region unterschiedlich (i.d.R. 40 - 60 %)

Wie? Erstberatung über Ansprechpartner des jeweiligen Regionalmanagements


Marktstrukturverbesserung

Gefördert werden Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Bezuschusst mit bis zu 50 % werden u.a. Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung sowie 
Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.

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Was? Zuschuss für Investitionen von Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten

Wer? Unternehmen mit max. 750 MA und 200 Mio. € Umsatz

Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 % (max. 1 Mio. €)

Wie? Antrag über Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung 


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche Beratungen für z.B.  die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, eine frühzeitige Umstrukturierung, die notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, oder eine geplante Nachfolge des Unternehmens. Gefördert werden in einer ersten Phase bis zu fünf, in einer gegebenenfalls notwendigen zweiten Phase bis zu zehn weitere Tagewerke.

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Was? Beratungszuschuss umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Zuschuss von 25 % für die ersten 5 Tage und 50 % für eine zweite Phase (10 Tage) bei max. 1.000 € pro Tagewerk

Wie? Antragstellung über die NRW.BANK


Sonderprogramm Handwerk

Gefördert wird eine stille Beteiligung für Handwerksbetriebe mit bis zu 250.000 € Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

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Was? Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Beteiligungskapital von bis zu 250.000 € 

Wie? Antrag über Bürgschaftsbank NRW GmbH


Inklusionsscheck

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Förderfähig sind z.B. die inklusive Gestaltung von: Veranstaltungen, Publikationen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Beispiele hierfür sind: Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen etc. 

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Was? Zuschuss für Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von 2.000 € für bis zu 2 Anträge pro Kalenderjahr

Wie? Elektronische Antragstellung über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


NRW.BANK.Invest Zukunft

Die NRW.BANK hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Sie nicht nur ein 2 % günstigeren Zinssatz für Kredite im Vergleich zum Markt bekommen, sondern auch noch bis zu 20 % Tilgungszuschuss für KMU und 3 tilgungsfreie Jahre. Außerdem erleichtert eine optionale Haftungsfreistellung den Kreditzugang über die Hausbank. Der Kredit kann für verschiedene Investitionen beantragt werden, insbesondere für Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität, Energieeffizienz, Innovationen oder Circular Economy. Mehr dazu finden Sie direkt auf der NRW.BANK Website oder telefonisch über 0211 91741-4800.

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Was? Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investitionen

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Darlehen bis 10 Mio. €; 2% niedrigerer Zinssatz und bis zu 20 % Tilgungsnachlass für KMU

Wie? Antragstellung über die Hausbank


MID-Digitale Sicherheit

Mit MID-Digitale Sicherheit werden Maßnahmen bezuschusst, die die digitale Sicherheit im Unternehmen verbessern. Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert: 1. Analyse des Ist-Zustandes der bestehenden Infrastruktur; 2. Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren (z.B. Schulungen); 3. Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz wie z.B. Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen.

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Was? Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 15.000 €)

Wie? Antragstellung online über Kundenportal der NRW.BANK


MID-Assistent/in

Bezuschusst wird die Einstellung von Hochschulabsolventen, um ein Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt umzusetzen. Die MID-Assistenz unterstützt insbesondere in folgenden Bereichen: Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel; Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen;  Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren. Der Arbeitsbeginn darf max. zwei Jahre nach dem Hochschulabschluss sein.

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Was? Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschulabsolventen

Wer? KMU mit weniger als 50 MA und max. 10 Mio. € Umsatz / Bilanz

Wieviel? Zuschuss zu den Lohnkosten von max. 48.000 € bzw. 24 Monaten

Wie? Antragstellung online über Kundenportal der NRW.BANK


Absatzförderung

Gefördert werden Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu gehören u.a. die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Erstellung von Veröffentlichungen, Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten und Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen. 

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Was? Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Je nach Maßnahme Zuschuss von 50 % bis 80 % und max. 100.000 €

Wie? Antrag über Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung


Messe meets Mittelstand NRW

Förderung für die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen im Inland die beim AUMA gelistet sind. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe gestellt werden. Das Erscheinungsbild des Unternehmens auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt. Bezuschusst werden u.a. Kosten für Vorbereitung (Anzeigen, Flyer, Eintrag in Veranstaltungskatalog etc.), Standmiete, Standauf- und -abbau durch Dritte, externe Dolmetscher und Transportkosten.

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Was? Zuschuss für den Messestand auf internationalen Messen, die beim AUMA gelistet sind

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 %; max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr

Wie? Über die NRW.Global Business GmbH, spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe


Umsetzungskonzept Elektromobilität

Gefördert wird die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater mit mindestens einem der folgenden Aspekte: 1. Beschaffung von min. fünf Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1; 2. Errichtung von min. zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten; 3. Beschaffung von min. einem Nutzfahrzeug der Klassen N2 und N3, Bus der Klasse M3 oder Sonderfahrzeug.

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Was? Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 10.000 €)

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Gefördert werden Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Ladesäule bzw. Wallbox,  Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme, Lastmanagement-, Energiemanagement- und Kommunikationssysteme, Tiefbau, Fundament, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss sowie Strominfrastruktur.

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Was? Zuschuss für Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Beschäftigte 

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von bis zu 40 %; max. 1.500 € je Ladepunkt

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Schnellladeinfrastruktur gewerbliche Fahrzeuge

Gefördert wird die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Ladesäule bzw. Wallbox,  Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme, Lastmanagement-, Energiemanagement- und Kommunikationssysteme, Tiefbau, Fundament, Montage und Inbetriebnahme sowie Strominfrastruktur.

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Was? Zuschuss für Investitionen in die Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von bis zu 40 %; max. 40.000 € je Ladepunkt

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden

Mit diesem Programm werden Energie-Monitoring Systeme von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. 

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Was? Zuschuss für Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss bis zu 50 % (max. 100.000)

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Treibhausgasneutrale Produktion 2045

Gefördert wird die Erstellung eines technisch-betriebswirtschaftlichen Konzepts zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045. Bezuschusst werden Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen sowie Untersuchungen zur Konzepterstellung.

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Was? Zuschuss für die Erstellung eines Transformationskonzepts für die treibhausgasneutrale Produktion

Wer? Unternehmen und Handwerksbetriebe mit bis zu 2.500 MA

Wieviel? Zuschuss von bis zu 70 % (max. 45.000 €)

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Erstberatung klimaneutrale Transformation

Gefördert wird die technisch-betriebswirtschaftliche Beratung mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Bezuschusst werden Ausgaben für die Beratung und ggf. notwendige Vorprüfung und Untersuchung u.a. in den Bereichen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und Elektrifizierung bzw. Energieträgerwechsel.

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Was? Zuschuss für die Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

Wer? KMU mit weniger als 50 MA und max. 10 Mio. € Umsatz / Bilanz

Wieviel? Zuschuss von bis zu 65 % (max. 10.000 €)

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Gefördert werden die Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von solarer Prozesswärme für die gewerbliche oder industrielle Nutzung sowie Anlagen im Größenbereich von mindestens 20 Quadratmeter bis maximal 1.000 Quadratmeter. Erforderlich sind außerdem 525 Kilowattstunden Mindestenergieertrag pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr. 

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Was? Zuschuss für thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von 90 € pro m2 Bruttokollektorfläche (max. 90.000 €)

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Nachrüstung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in bestehenden Gebäuden. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung von CO₂-Emissionen. Förderfähig sind u.a. zentrale und dezentrale Anlagen sowie notwendige Nebenarbeiten.

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Was? Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Wer? Alle Unternehmen

Wieviel? Zuschuss von bis zu 2.000 € je Gebäude bzw. Wohneinheit

Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg


Ressourceneffizienzberatung

Mit diesem Programm werden Unternehmen bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy unterstützt. Gefördert werden unabhängige Beratungen von KMU aller Branchen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und -modelle, Produktionsprozesse und Produkte.

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Was? Zuschuss für eine Ressourceneffizienzberatung für Geschäftsabläufe und -modelle sowie Produktionsprozesse und Produkte

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Bis zu 50 % der Beratungskosten (max. 100.000 €)

Wie? Antragstellung über das EFRE.NRW.online-Portal


Meistergründungsprämie

Mit der Meistergründungsprämie werden Handwerksmeister bei der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge mit einem Zuschuss von i.d.R. 11.500 € unterstützt. Gefördert wird die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen durch Meister. Für die Betriebsübernahme gibt es einen Bonus von 2.000 €. Bei Gründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gibt es einen Bonus von 2.500 €.

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Was? Zuschuss für die Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk

Wer? Existenzgründer und Unternehmensnachfolger

Wieviel? Bis zu 16.000 € Meistergründungsprämie

Wie? Beratung und Antrag über die Handwerkskammer 


LWL-Budget für Arbeit

Gefördert wird die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder einsteigen möchten sowie Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose. Außerdem gilt die Förderung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen.

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Was? Zuschuss für Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf im Arbeitsleben

Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Wieviel? Zuschuss von bis zu 75 % der Arbeitnehmerbruttolohnkosten für bis zu fünf Jahre

Wie? Antrag über LWL-Inklusionsamt Arbeit