Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie alle passenden Förderprogramme, wenn Sie Ihren Sitz und / oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben.
NRW.BANK
Die NRW.BANK fördert Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Kredit übernimmt sie anteilig die Haftungsfreistellung für die Hausbank und ermöglicht Darlehen mit tilgungsfreien Jahren oder sogar einem Tilgungszuschuss. Investitionen werden damit attraktiver und indirekt bezuschusst. Eine kostenfreie telefonische Erstberatung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Was? Zinsgünstige Darlehen für Investitionen im Unternehmen, teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Darlehen abhängig vom Finanzierungsumfang teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wie? Erstkontakt über die NRW.BANK und anschließende Beantragung über Hausbank
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung
Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche Beratungen für z.B. die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, eine frühzeitige Umstrukturierung, die notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, oder eine geplante Nachfolge des Unternehmens. Gefördert werden in einer ersten Phase bis zu fünf, in einer gegebenenfalls notwendigen zweiten Phase bis zu zehn weitere Tagewerke.
Was? Beratungszuschuss umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von 25 % für die ersten 5 Tage und 50 % für eine zweite Phase (10 Tage) bei max. 1.000 € pro Tagewerk
Wie? Antragstellung über die NRW.BANK
NRW.BANK.Spezialfonds
Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzsituationen wie Turn Around oder der Restrukturierung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens mit Beteiligungen und Kapitalbereitstellung.
Was? Unterstützung von Unternehmen in besonderen Finanzierungssituation (Turnaround, Post-Insolvenz, Restrukturierung)
Wer? Mittelständische Unternehmen mit max. 500 Mio. € Jahresumsatz
Wieviel? Beteiligungskapital von bis zu 5 Mio. €
Wie? Antragstellung über die NRW.BANK
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich
Zuschuss für Investitionen durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden wie z.B. Errichtung, Übernahme oder Erweiterung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion, Umweltschutz- und Klimaschutzmaßnahmen, Schulungsmaßnahmen in gewerblichen KMU etc.
Was? Zuschuss für Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 % (max. 400.000 €)
Wie? Antragstellung online über die NRW.BANK
Sonderprogramm IHK-Unternehmen
Gefördert wird eine stille Beteiligung für IHK-Betriebe mit bis zu 250.000 € Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Was? Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Beteiligungskapital von bis zu 250.000 €
Wie? Antrag über Bürgschaftsbank NRW GmbH
Stille Beteiligung
Gefördert wird eine stille Beteiligung für IHK-Betriebe mit bis zu 1,5 Mio. € Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Was? Beteiligungskapital für Nachfolgeregelungen oder Zukunftsinvestitionen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Mio. €
Wie? Antrag über Bürgschaftsbank NRW GmbH
Inklusionsscheck
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Förderfähig sind z.B. die inklusive Gestaltung von: Veranstaltungen, Publikationen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Beispiele hierfür sind: Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen etc.
Was? Zuschuss für Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von 2.000 € für bis zu 2 Anträge pro Kalenderjahr
Wie? Elektronische Antragstellung über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
NRW.BANK.Invest Zukunft
Die NRW.BANK hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Sie nicht nur ein 2 % günstigeren Zinssatz für Kredite im Vergleich zum Markt bekommen, sondern auch noch bis zu 20 % Tilgungszuschuss für KMU und 3 tilgungsfreie Jahre. Außerdem erleichtert eine optionale Haftungsfreistellung den Kreditzugang über die Hausbank. Der Kredit kann für verschiedene Investitionen beantragt werden, insbesondere für Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität, Energieeffizienz, Innovationen oder Circular Economy. Mehr dazu finden Sie direkt auf der NRW.BANK Website oder telefonisch über 0211 91741-4800.
Was? Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investitionen
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Darlehen bis 10 Mio. €; 2% niedrigerer Zinssatz und bis zu 20 % Tilgungsnachlass für KMU
Wie? Antragstellung über die Hausbank
MID-Digitale Sicherheit
Mit MID-Digitale Sicherheit werden Maßnahmen gefördert, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen. Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert: 1. Analyse des Ist-Zustandes der bestehenden Infrastruktur; 2. Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren (z.B. Schulungen); 3. Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz.
Was? Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 15.000 €)
Wie? Antragstellung online über Mittelstand Innovativ & Digital
MID-Gutscheine (Digitalisierung)
Gefördert werden Kosten für die externe Unterstützung zur Umsetzung von digitalen Lösungen und sowie die Digitalisierung von Prozessen und Produktionsverfahren im Unternehmen. Außerdem können Hard- und Software im Bereich der Digitalisierung bezuschusst werden, z.B. CAD-, CAM- und BIM-Software, DMS und ERP Systeme sowie Waren- und Lagerwirtschaftssysteme.
Was? Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen inkl. Hard- und Software sowie externe Beratungskosten
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 15.000 €
Wie? Antragstellung online über Mittelstand Innovativ & Digital
MID-Assistent/in
Bezuschusst wird die Einstellung von Hochschulabsolventen, um ein Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt umzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach dem Hochschulabschluss sein muss. Der Lohnkostenzuschuss wird für bis zu 24 Monate bezahlt.
Was? Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschulabsolventen
Wer? KMU mit weniger als 50 MA und max. 10 Mio. € Umsatz / Bilanz
Wieviel? Zuschuss von bis zu 48.000 € zu den Lohnkosten
Wie? Antragstellung online über Mittelstand Innovativ & Digital
Messe meets Mittelstand NRW
Förderung für die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen im Inland die beim AUMA gelistet sind. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe gestellt werden. Das Erscheinungsbild des Unternehmens auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt. Bezuschusst werden u.a. Kosten für Vorbereitung (Anzeigen, Flyer, Eintrag in Veranstaltungskatalog etc.), Standmiete, Standauf- und -abbau durch Dritte, externe Dolmetscher und Transportkosten.
Was? Zuschuss für den Messestand auf internationalen Messen, die beim AUMA gelistet sind
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 %; max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
Wie? Über die NRW.Global Business GmbH, spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe
Umsetzungskonzept Elektromobilität
Gefördert wird die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater mit mindestens einem der folgenden Aspekte: 1. Beschaffung von min. fünf Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1; 2. Errichtung von min. zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten; 3. Beschaffung von min. einem Nutzfahrzeug der Klassen N2 und N3, Bus der Klasse M3 oder Sonderfahrzeug.
Was? Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 50.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Gefördert werden Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Ladesäule bzw. Wallbox, Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme, Lastmanagement-, Energiemanagement- und Kommunikationssysteme, Tiefbau, Fundament, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss sowie Strominfrastruktur.
Was? Zuschuss für Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 40 %; max. 1.500 € je Ladepunkt
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Schnellladeinfrastruktur gewerbliche Fahrzeuge
Gefördert wird die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Ladesäule bzw. Wallbox, Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme, Lastmanagement-, Energiemanagement- und Kommunikationssysteme, Tiefbau, Fundament, Montage und Inbetriebnahme sowie Strominfrastruktur.
Was? Zuschuss für Investitionen in die Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 40 %; max. 50.000 € je Ladepunkt
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
Mit diesem Programm werden Energie-Monitoring Systeme von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Was? Zuschuss für Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 80 %
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Förderung von Wärmekonzepten
Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.
Was? Zuschuss für die Erstellung von Wärmekonzepten (Prozesswärme) in Unternehmen
Wer? Unternehmen und Handwerksbetriebe mit bis zu 2.500 MA
Wieviel? Zuschuss von bis zu 60 % (max. 45.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Treibhausgasneutrale Produktion 2045
Gefördert wird die Erstellung eines technisch-betriebswirtschaftlichen Konzepts zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045. Bezuschusst werden Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen sowie Untersuchungen zur Konzepterstellung.
Was? Zuschuss für die Erstellung eines Transformationskonzepts für die treibhausgasneutrale Produktion
Wer? Unternehmen und Handwerksbetriebe mit bis zu 2.500 MA
Wieviel? Zuschuss von bis zu 60 % (max. 60.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Erstberatung klimaneutrale Transformation
Gefördert wird die technisch-betriebswirtschaftliche Beratung mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Bezuschusst werden Ausgaben für die Beratung und ggf. notwendige Vorprüfung und Untersuchung u.a. in den Bereichen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und Elektrifizierung bzw. Energieträgerwechsel.
Was? Zuschuss für die Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Wer? KMU mit weniger als 50 MA und max. 10 Mio. € Umsatz / Bilanz
Wieviel? Zuschuss von bis zu 65 % (max. 10.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Gefördert werden Lüftungsanlagen, deren Wirkungsgrad bei zentralen Anlagen mindestens 80 % und bei dezentralen Anlagen mindestens 65 % betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % Gesamtförderquote ist zulässig.
Was? Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 2.000 € je Gebäude bzw. Wohneinheit
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Wärme- und Kältespeichern
Gefördert werden Wärme- und Kältespeicher (wie zum Beispiel Latentwärmespeicher oder Eisspeicher) mit maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 €.
Was? Zuschuss für die Installation von Wärme- und Kältespeichern
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss bis zu 25 % (max. 100.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Anlagen zur Nutzung von Abwärme
Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen. Die Anlage muss die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes mindestens um zehn Prozent gegenüber dem Stand vor der Investition verbessern.
Was? Zuschuss für Anlagen zur Nutzung von Abwärme
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von bis zu 25 % (max. 100.000 €)
Wie? Antragstellung über Bezirksregierung Arnsberg
Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Was? Förderung von naturbasierten Lösungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen wie z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelung etc.
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss bis zu 60 % bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zwischen 200.000 € und 2.500.000 €
Wie? Beratung über Innovationsförderagentur NRW und online Antragstellung (EFRE.NRW.Online-Portal)
Ressourceneffizienzberatung
Mit diesem Programm werden Unternehmen bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy unterstützt. Gefördert werden unabhängige Beratungen von KMU aller Branchen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und -modelle, Produktionsprozesse und Produkte.
Was? Zuschuss für eine Ressourceneffizienzberatung für Geschäftsabläufe und -modelle sowie Produktionsprozesse und Produkte
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Bis zu 50 % der Beratungskosten (max. 100.000 €)
Wie? Antragstellung über das EFRE.NRW.online-Portal
Ressource.NRW
Mit diesem Förderprogramm sollen Unternehmen bei Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter unterstützt werden, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden. Förderfähig sind z.B. Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens sowie Sammlung und Recycling.
Was? Zuschuss für Investitionen in innovative Anlagen zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von bis zu 60 % (mind. 25.000 € und max. 4 Mio. €)
Wie? Antragstellung über EFRE.NRW.Online-Portal
LWL-Budget für Arbeit
Gefördert wird die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder einsteigen möchten sowie Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose. Außerdem gilt die Förderung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen.
Was? Zuschuss für Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf im Arbeitsleben
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von bis zu 75 % der Arbeitnehmerbruttolohnkosten für bis zu fünf Jahre
Wie? Antrag über LWL-Inklusionsamt Arbeit
