Schleswig-Holstein
Hier finden Sie alle passenden Förderprogramme, wenn Sie Ihren Sitz und / oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Die IB.SH fördert Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Kredit übernimmt sie anteilig die Haftungsfreistellung für die Hausbank und ermöglicht Darlehen mit tilgungsfreien Jahren oder sogar einem Tilgungszuschuss. Investitionen werden damit attraktiver und indirekt bezuschusst. Eine kostenfreie telefonische Erstberatung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Was? Zinsgünstige Darlehen für Investitionen im Unternehmen, teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Darlehen abhängig vom Finanzierungsumfang teilw. mit Tilgungsfreijahren und Tilgungszuschuss
Wie? Erstkontakt über die IB.SH und anschließende Beantragung über Hausbank
LEADER Förderung - Ländliche Entwicklung
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ bzw. in der jeweiligen LEADER-Region. Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.
Was? Zuschuss für Investitionen und Maßnahmen im ländlichen Raum
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss je nach LEADER Region unterschiedlich (i.d.R. 40 - 60 %)
Wie? Erstberatung über Ansprechpartner des jeweiligen Regionalmanagements
Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Gefördert werden Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Bezuschusst mit bis zu 30 % werden u.a. Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung sowie
Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Was? Zuschuss für Investitionen von Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss von bis zu 30 % (max. 750.000 €)
Wie? Antrag und Beratung über MLLEV
Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Gefördert werden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude, Anlagen, Maschinen) sowie immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Patente, Betriebslizenzen). Gefördert werden u.a. Investitionen in neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe oder Umweltschutz und Energieeffizienz.
Was? Zuschuss für verschiedene Investitionen im Unternehmen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss bis zu 25 % (Mindestinvestition zw. 50.000 € und 250.000 €)
Wie? Beratungsgespräch und Antrag über IB.SH Serviceportal
Förderlotsen für Unternehmen
Das kostenfreie Angebot der IB.SH berät Unternehmen zu öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und passenden Unterstützungsangebote sowie Tipps zum Businessplan und zum Gespräch mit den Geldgebern.
Was? Kostenlose Förder- und Finanzierungsberatung für Unternehmen und Gründungen
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Kostenloses Beratungsangebot
Wie? Telefonische Beratung
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Gefördert werden sowohl Digitalisierungsberatung als auch Digitalisierungsprojekte. Bezuschusst werden Kosten mit bis zu 40 % für Hardware (z.B. Server, Speicher- und Peripheriegeräte), Software (z.B. BI-Tools, CRM, DMS, ECM oder ERP), Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software sowie Schulungsmaßnahmen. Beratungskosten zu Themen wie IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle oder Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren werden ebenfalls mit 40 % bezuschusst.
Was? Zuschuss für Digitalisierungsaktivitäten im Unternehmen, von der Beratung bis zur Umsetzung
Wer? KMU mit weniger als 50 MA und max. 10 Mio. € Umsatz / Bilanz
Wieviel? Zuschuss von 40 % (max. 80.000 € für Umsetzung und 8.000 € für Beratung)
Wie? Antrag über WTSH zertifizierte Beratungsunternehmen
Prozess- und Organisationsinnovationen
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche neue oder wesentlich verbesserte Methoden und Anwendungen berücksichtigen. Bezuschusst werden Ausgaben mit bis zu 40 % für Instrumente und Ausrüstung, Hardware und Software, Beratung, Dienstleistungen und Personalkosten.
Was? Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen die durch tiefgreifende Veränderungen gekennzeichnet sind
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Zuschuss bis zu 40 % (Mindestinvestitionssumme 100.000 €)
Wie? Kostenfreie Beratung durch Innovationsberatung der WT.SH
Digitalisierungsstrategie-Beratung
Die kostenlose Digitalisierungsstrategie-Beratung der WTSH richtet sich branchenübergreifend an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Digitalisierungsbedarf erkannt haben. Die Beraterinnen und Berater ermitteln mit Ihnen gemeinsam zentrale Handlungsfelder in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Digitalisierungsstrategie.
Was? Kostenlose Digitalisierungsstrategie-Beratung zum Digitalisierungsbedarf im Unternehmen
Wer? KMU mit max. 250 MA, 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme
Wieviel? Kostenloses Angebot
Wie? Kostenloses Erstgespräch über die WTSH Website
Beratung der IB.SH Energieagentur
Die IB.SH bietet eine kostenlose Initialberatung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen.
Was? Beratung zu Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Kostenloses Angebot
Wie? Anfrage per Telefon oder E-Mail
Meistergründungsprämie
Mit der Meistergründungsprämie werden Handwerksmeister bei der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge mit einem Zuschuss von 7.500 € unterstützt. Darüber hinaus ist eine Förderung von 2.500 € für neu geschaffene Ausbildungsplätze nach 3 Jahren möglich. Gefördert wird die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen durch Meister bzw. Gleichgestellte. Für die Ausbildungsprämie gilt die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Was? Zuschuss für die Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk sowie Schaffung von Ausbildungsplätzen
Wer? Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
Wieviel? Bis zu 7.500 € Meistergründungsprämie sowie 2.500 € Ausbildungsprämie
Wie? Beratung über die Handwerkskammer und Antrag über die IB.SH
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Gefördert werden Weiterbildungen wie z.B. Seminare und Kurse, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Der Zuschuss beträgt 40 % und maximal 1.500 € je Mitarbeiter und Kalenderjahr. Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden betragen und kann auch 100 % online stattfinden.
Was? Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
Wer? Alle Unternehmen
Wieviel? Zuschuss von 40 % bis max. 1.500 € je MA / p.a.
Wie? Antrag über Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein
