Richtlinien zum PR-Preis des Deutschen Fleischerhandwerks und zum afz-Aktionspreis für Fleischer-Fachgeschäfte

Der PR-Preis des Deutschen Fleischerhandwerks (PR-Preis) wird einmal jährlich von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Fleischerhandwerks mbH (WFF) an Fleischerinnungen vergeben. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.

Im Rahmen des PR-Preises können Mitgliedsbetriebe der Organisationen des Fleischerhandwerks am Aktionspreis für Fleischer-Fachgeschäfte teilnehmen, der von der afz - allgemeine fleischer zeitung ausgelobt wird. Der Aktionspreis ist mit 500 Euro dotiert.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die von der WFF berufen wird.

Mit dem PR-Preis werden hervorragende öffentlichkeitswirksame Aktivitäten von Fleischerinnungen ausgezeichnet. Es sollen damit beispielhafte PR-Leistungen gefördert werden, die für andere Fleischerinnungen Modellcharakter haben können.

Bewertungskriterien sind:

  • Erfolg in den klassischen (Presse, Funk, Fernsehen) sowie den neuen elektronischen, insbesondere den Sozialen Medien und in der Öffentlichkeit
  • insbesondere mit Aktionen, Projekten oder Maßnahmen mit den Schwerpunkten Innovation, Nachwuchs und digitale Kommunikation
  • Originalität und Professionalität der Aktivitäten
  • Einbindung der Fleischerinnung und ihrer Mitglieder

Die Anmeldung zum PR-Preis des Deutschen Fleischerhandwerks erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite www.fleischerhandwerk.de. Dort müssen die PR-Aktivitäten so beschrieben sein, dass die Zielsetzung, die Durchführung und der Erfolg beurteilt werden können. Dazu sollten Belege wie Online-Medien, Webseiten, Links, Bilder und andere Dateien, andere elektronische Quellen wie gescannte Dokumente, Zeitungsausschnitte oder Druckunterlagen wie Flyer oder Poster beigefügt werden. Ausgenommen davon ist Berichterstattung aus der Fleischer-Fachpresse.

Bewerbungsunterlagen können in ausgedruckter Form oder auf Speichermedium auch per Post an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Fleischerhandwerks mbH, Kennwort „PR‐Preis“, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt eingesandt werden. Als Datum der Einreichung gilt in diesem Fall der Poststempel.


Berücksichtigt werden PR-Aktivitäten aus dem Zeitraum vom Einsendeschluss rückwirkend bis zum selben Datum des Vorjahres. Einsendeschluss ist der 15. August 2019.

Werden keine Aktivitäten nachgewiesen oder lehnt die Jury eine Prämierung eingereichter Aktivitäten ab, wird kein Preis vergeben.

Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Verleihung erfolgt jeweils im Rahmen des Deutschen Fleischer-Verbandstages.

Datenschutzerklärung

Zur Durchführung des PR-Preises des Deutschen Fleischerhandwerks und des afz-Aktionspreises für Fleischer-Fachgeschäfte erhebt die WFF Adressdaten der Teilnehmer. Diese haben das Recht der Verwendung dieser Daten jederzeit zu widersprechen. Dies gilt auch für Daten die in der Vergangenheit bei der WFF eingereicht wurden.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die oben genannten Zwecke genutzt. Nach dem Ende des Wettbewerbes werden diese gelöscht, eine Speicherung findet nicht statt.

Unabhängig davon können Teilnehmer bei der WFF Auskunft über Ihre gespeicherten Daten beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten fordern. Hierzu können sie sich an die WFF auf postalischem Wege (Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Fleischerhandwerks mbH, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt), per Fax oder per E-Mail (info@fleischerhandwerk.de) wenden. Dem Teilnehmer steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

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