DFV-Stellungnahme zur Änderung der Tierhaltungskennzeichnung

Zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt. Der DFV hat zu den in dem neuen Entwurf vorgesehenen Änderungen, die insbesondere eine erhebliche Erweiterung des Anwendungsbereichs vorsehen, eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und eine praxisgerechtere Umsetzung gefordert.

Referentenentwurf mit Licht und Schatten

Mitte April wurde der mit Spannung erwartete Gesetzesentwurf zur Anpassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes durch das BMLEH an die betroffenen Verbände verteilt. Erklärtes Ziel ist es, die durch die zweimalige Verschiebung des Startbeginns gewonnene Zeit zu nutzen, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in seiner aktuellen Form im Sinne einer besseren Praktikabilität anzupassen. Als Starttermin ist derzeit der 1. Januar 2027 festgelegt.

Der Entwurf enthält dabei nennenswerte für das Fleischerhandwerk praxisrelevante Anpassungen. Das betrifft zunächst die praxisgerechte Neuordnung des sogenannten Downgradings, die Einbeziehung von Lebensmitteln aus dem Ausland und die Erweiterung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zusätzlich enthält der Referentenentwurf auch eine bisher nicht enthaltene Erweiterung des Anwendungsbereichs der Kennzeichnung auf küchen- und verzehrfertige Lebensmittel, die sowohl lose als auch vorverpackt abgegeben werden.

Stellungnahme des DFV zum Referentenentwurf

Nach intensiver Abstimmung mit weiteren betroffenen wesentlichen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft hat der DFV in einer ausführlichen Stellungnahme an das BMLEH die im Entwurf vorgesehene und über eine praxistaugliche Anpassung deutlich hinausgehende Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes als untauglich kritisiert.

Zunächst besteht aus Sicht des DFV entgegen der im Entwurf getroffenen Behauptungen kein tatsächliches gesteigertes Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, mit welchem sich die massive Ausweitung des Anwendungsbereiches der Tierhaltungskennzeichnung begründen ließe. Der breite Anwendungsbereich würde dazu führen, dass die Haltungskennzeichnung für nahezu alle Produkte und Vertriebsformen einer handwerklichen Fleischerei von der Theke über verarbeitete Erzeugnisse bis hin zur Außer-Haus-Verpflegung erforderlich würde. In der Folge würde sich hieraus also keine Erleichterung in der Praxis, sondern stattdessen eine deutliche Zunahme an Komplexität sowie ein erheblicher bürokratischer und organisatorischer Mehraufwand ergeben. Dieser würde dabei auch in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren stehen. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen würden vielmehr zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen zulasten kleiner und mittlerer Betriebe führen.

Stattdessen wurde erneut eine Angleichung der Haltungs- an die bereits bestehende Herkunftskennzeichnung gefordert, um eine individuelle Kennzeichnung der Ware in der Theke zu verhindern. Auch auf die Möglichkeit der mündlichen Auskunft im Verkaufsgespräch wurde erneut hingewiesen. (Zu weiteren Hintergründen siehe auch Meldung vom 13. April 2026).

Präsident Dohrmann zu politischen Gesprächen in Berlin

Um den Forderungen des Fleischerhandwerks Nachdruck zu verleihen, wird DFV-Präsident Herbert Dohrmann im Laufe dieser Woche verschiedene politische Gespräche in Berlin führen, unter anderem mit Bundesminister Alois Rainer. Im Mittelpunkt steht dabei, die aus Sicht des Handwerks bestehenden Defizite des Entwurfs aufzuzeigen und konkrete Anpassungen für eine praktikable Umsetzung einzufordern. Zusätzlich sollen aber auch weitere aktuelle Themen des Fleischerhandwerks angesprochen werden.