Fleischer-Verband fordert Klärung bei Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

Frankfurt am Main, 29. Januar 2015. Der Deutsche Fleischer-Verband hat sich an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und eine Klarstellung in Sachen Dokumentationspflichten beim Mindestlohn gefordert. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags sowie führende Mittelstandspolitiker wurden angeschrieben und um Unterstützung gebeten.

Stein des Anstoßes ist die, nach Ansicht des Verbandes ungerechtfertigte, Einbeziehung der fleischerhandwerklichen Betriebe in die Reihe der Branchen mit erweiterten Dokumentationspflichten. DFV-Präsident Heinz-Werner Süss: „Dies hätte zur Folge, dass kleine Familienunternehmen mit zehn Mitarbeitern die Arbeitszeiten ihres Personals genauso erfassen müssten wie multinational tätige Unternehmen der Schlacht- und Zerlegeindustrie. Das ist absurd.“ Nach Ansicht von DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs führt diese Praxis zu groben Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen: „Das Fleischerhandwerk in diesem Zusammenhang mit der übrigen Fleischwirtschaft in einen Topf zu werfen macht keinen Sinn.“

Zum einen unterschieden sich nach Auffassung des DFV-Präsidenten große Schlacht- und Zerlegeunternehmen deutlich von den inhabergeführten Familienbetrieben des Handwerks, in denen eine überschaubare Anzahl Mitarbeiter oft über Jahre hinweg tätig seien. „In Handwerksbetrieben gibt es weder Subunternehmer noch Arbeitskolonnen“, betont Heinz-Werner Süss. „Für unsere wenigen Mitarbeiter ein aufwändiges Zeiterfassungssystem einzurichten ist bürokratischer Wahnsinn.“

DFV-Hauptgeschäftsführer Fuchs beklagt zudem die Ungleichbehandlung und die daraus resultierende Wettbewerbsverszerrung. Es sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum von allen Lebensmittelhandwerken nur die Fleischer vollumfänglich dokumentieren müssten, Bäcker oder Konditoren, die über ganz ähnliche Betriebsstrukturen verfügten, hingegen nicht. Schwerwiegender allerdings sei, dass die unmittelbaren Wettbewerber des Fleischerhandwerks, die großen Ketten des Lebensmitteleinzelhandels, den Dokumentationspflichten nicht in gleicher Weise unterlägen. „Es ist nicht ersichtlich, warum Konzerne mit großen Verwaltungen nicht dokumentieren müssen, während Familienunternehmen dies zusätzlich zu ihrer Arbeit am Sonntagnachmittag erledigen müssen.“

Der Verband tritt daher bei Ministerin Nahles dafür ein, dass sich die erweiterten Dokumentationspflichten nicht auf das Fleischerhandwerk beziehen. Ungeachtet dieser für das Fleischerhandwerk unverzichtbaren Klarstellung sieht der Deutsche Fleischer-Verband auch Handlungsbedarf bei den allgemeinen Dokumentationspflichten, von denen alle Branchen betroffen sind, zum Beispiel bei den geringfügig Beschäftigten. Gemeinsam mit anderen Arbeitgeberverbänden fordert der DFV hier praktikable Lösungen, von allem für kleine und mittlere Unternehmen.