Lebensmittelhandwerk wehrt sich gegen Generalverdacht

Frankfurt am Main, 16. März 2015.Nachwuchsgewinnung, Mindestlohn-Dokumentationspflichten, Lebensmittelkontroll-Verordnung und der ländliche Raum waren die Themen beim Pressegespräch der AG Lebensmittelhandwerk in München. Die deutschen Fleischer, Bäcker, Konditoren, Brauer, Speiseishersteller und Müller berichteten auf ihrer Pressekonferenz im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse in München aber auch aus der betrieblichen Praxis, beispielsweise über die Überraschungsbesuche des Zolls und dem Nutzen von Betriebspraktika bei der Nachwuchsgewinnung.

  • DFV-Präsident Heinz-Werner Süss, Sprecher der der Arbeitsgemeinschaft fand zu Beginn klare Worte gegenüber der Politik: „Ich habe den Eindruck, Lebensmittelunternehmer stehen im Moment unter Generalverdacht. Ausnahmslos alle Betriebe müssen wie wild dokumentieren, ganz egal, ob sie sich vorher etwas zu Schulden haben kommen lassen oder nicht. Es ist auch unverständlich, dass ein kleiner Fleischerbetrieb zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten aller seiner Beschäftigten verpflichtet wird, während die meisten anderen Branchen dies nur für ihre Minijobber tun müssen.“ Ähnlich äußerten sich die anderen anwesenden Vertreter der AG Lebensmittelhandwerk, der Präsident des Deutschen Konditorenbundes, Gerhard Schenk, Vizepräsident Michael Wippler vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und Detlef Projahn, Präsident des Verbandes Private Brauereien Deutschland. Moderiert wurde das Pressegespräch von ZDH-Geschäftsführer Kai-Sebastian Schulte.

    Die Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk ist der Zusammenschluss der deutschen Lebensmittelhandwerke. Neben dem Deutschen Fleischer-Verband gehören ihr der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der Verband Deutscher Mühlen, der Deutsche Konditorenbund, der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien und die Union der italienischen Speiseeishersteller in Deutschland an.

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