e-Learning im Fleischerhandwerk

e-Learning im Fleischerhandwerk

Die Weiterbildung der Mitarbeiter ist wichtig für die Fortentwicklung der Betriebe des Fleischerhandwerks. Das betrifft sowohl die fachliche Weiterbildung als auch gesetzlich vorgeschriebene Schulungen. Der DFV bietet seinen Mitgliedern hierbei Hilfestellungen an.

Mitarbeiterschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz sind Arbeitgeber im Fleischerhandwerk verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten rund um Infektionen zu belehren.

Zur Unterstützung dieser regelmäßigen Belehrung steht den Mitgliedsbetrieben des Deutschen Fleischer-Verbandes eine Online-Lernhilfe zur Verfügung.

Zur Lernhilfe